Allgemeine Geschäftsbedingungen der Naturheilkunde Müller GmbH
Terminvereinbarungen erfolgen per E-Mail, Telefon oder WhatsApp mit dem Therapeuten.
Termindauer Erstkonsultation ca. 60-90min. Folgetermin in der Regel 60min (ca. 50min Behandlungszeit und ca. 10min Kurzanamnese und Nachtruhe) oder nach Vereinbarung.
Terminabsagen müssen mind. 24h vor dem Termin erfolgen, ansonsten wird dieser zum vollen Stundentarif verrechnet.
Die Bezahlung der Behandlung erfolgt direkt nach der Behandlung vorzugsweise per Banküberweisung vor Ort (QR-Code mittels BankApp scannen, Betrag eingeben und Zahlung bestätigen), in Bar oder TWINT. Der Stundentarif kann jederzeit angepasst werden. Rechnungen werden keine ausgestellt.
Quittungen und Rückforderungsbelege, die für die Abrechnung über die Zusatzversicherung, werden per E-Mail verschickt, falls nicht anders abgemacht. Durch die Angabe Ihrer E-Mailadresse erteilen Sie uns die Berechtigung zum Versenden dieser Daten per E-Mail.
Gesundheitsfragebögen (der Krankenkassen) werden nur in Absprache des Klienten/der Klientin an die Versicherungen ausgestellt. Hierfür wird eine Gebühr verrechnet.
Mahnungen: Bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen erfolgt nach 7 Tagen eine Zahlungserinnerung per E-Mail oder Telefon, bleibt diese unbeantwortet, kommt es nach weiteren 7 Tagen zur 1. Mahnung. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungskonditionen kommt es nach weiteren 30 Tagen zur 2. und letzten Mahnung mit einer Mahngebühr von CHF 20.00. Erfolgt nach 10 Tagen immer noch keine Zahlung, wird in jedem Fall ein Betreibungsverfahren eingeleitet.
Wir unterstehen der Schweigepflicht, die Patientendaten werden nur innerhalb der Therapeuten der Naturheilkunde Müller GmbH eingesehen und bearbeitet. Die Daten werden elektronisch festgehalten und sind dementsprechend abgesichert.
Versicherungen sind Sachen der Klienten. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle während der Therapiezeit, der An-/Abreise des Klienten, sowie für Personen- oder Sachschäden in der Praxis. Wir übernehmen keine Haftung für Diebstähle im Warte-/Eingangsbereich.
Eine allfällige Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung, sowie die Bedingungen (Arztverordnungen etc.) für diese, ist durch den Klienten/die Klientin selbst abzuklären.
Wabern, 01.02.2025